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   BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 1558/11   

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BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 1558/11 (https://dejure.org/2011,7178)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.2011 - 2 BvR 1558/11 (https://dejure.org/2011,7178)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 2011 - 2 BvR 1558/11 (https://dejure.org/2011,7178)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 17 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 110 Abs 1 BTGO, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Erfordernis der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet Nutzung von Rechtsbehelfen auch dann, wenn deren Zulässigkeit nicht eindeutig geklärt ist - hier: Ablehnung der Behandlung einer beim Bundestag eingereichten Petition als ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 17 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 110 Abs 1 BTGO, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Erfordernis der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet Nutzung von Rechtsbehelfen auch dann, wenn deren Zulässigkeit nicht eindeutig geklärt ist - hier: Ablehnung der Behandlung einer beim Bundestag eingereichten Petition als ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Petition als "öffentliche Petition" im Falle fehlender Erschöpfung des Verwaltungsrechtswegs

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfordernis der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet Nutzung von Rechtsbehelfen auch dann, wenn deren Zulässigkeit nicht eindeutig geklärt ist - hier: Ablehnung der Behandlung einer beim Bundestag eingereichten Petition als ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfordernis der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet Nutzung von Rechtsbehelfen auch dann, wenn deren Zulässigkeit nicht eindeutig geklärt ist - hier: Ablehnung der Behandlung einer beim Bundestag eingereichten Petition als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Petition als "öffentliche Petition" im Falle fehlender Erschöpfung des Verwaltungsrechtswegs

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Petition als "öffentliche Petition" im Falle fehlender Erschöpfung des Verwaltungsrechtswegs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde für öffentliche Petition an den Bundestag

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 1
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 1558/11
    Um dem Gebot der Rechtswegerschöpfung zu genügen, müssen auch diejenigen Rechtsbehelfe ergriffen werden, deren Zulässigkeit zum Zeitpunkt der Einlegung der Verfassungsbeschwerde in der fachgerichtlichen Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt ist (vgl. BVerfGE 70, 180 ).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 1558/11
    Unzumutbar ist die Einlegung eines Rechtsmittels erst dann, wenn dessen Zulässigkeit höchst zweifelhaft ist (vgl. BVerfGE 17, 252 ; 39, 302 ; 60, 7 ; 60, 96 ; 64, 203 ).
  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 1558/11
    Unzumutbar ist die Einlegung eines Rechtsmittels erst dann, wenn dessen Zulässigkeit höchst zweifelhaft ist (vgl. BVerfGE 17, 252 ; 39, 302 ; 60, 7 ; 60, 96 ; 64, 203 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Auflösungsklage gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 1558/11
    Unzumutbar ist die Einlegung eines Rechtsmittels erst dann, wenn dessen Zulässigkeit höchst zweifelhaft ist (vgl. BVerfGE 17, 252 ; 39, 302 ; 60, 7 ; 60, 96 ; 64, 203 ).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 1558/11
    Unzumutbar ist die Einlegung eines Rechtsmittels erst dann, wenn dessen Zulässigkeit höchst zweifelhaft ist (vgl. BVerfGE 17, 252 ; 39, 302 ; 60, 7 ; 60, 96 ; 64, 203 ).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung eines

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 1558/11
    Unzumutbar ist die Einlegung eines Rechtsmittels erst dann, wenn dessen Zulässigkeit höchst zweifelhaft ist (vgl. BVerfGE 17, 252 ; 39, 302 ; 60, 7 ; 60, 96 ; 64, 203 ).
  • BVerfG, 19.05.1988 - 1 BvR 644/88

    Verfassungsbeschwerde gegen Petitionsentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 1558/11
    Angesichts des Umstandes, dass gegen die rechtswidrige Behandlung einer Petition der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten beschritten werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 1988 - 1 BvR 644/88 -, juris, m.w.N.), erscheint es aber zumindest nicht von vornherein ausgeschlossen, dass vor den Verwaltungsgerichten auch die rechtswidrige Ablehnung der Behandlung einer Petition als "öffentliche Petition" gerügt werden kann.
  • VerfGH Bayern, 02.05.2017 - 64-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen behauptete nicht ordnungsgemäße Verbescheidung einer

    Dem entsprechend gehen sowohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG vom 19.5.1988 NVwZ 1989, 953; vom 27.9.2011 NVwZ-RR 2012, 1) als auch der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen (Beschluss vom 29.1.2009 - Vf. 61-VI-08 - juris Rn. 7) davon aus, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen die behauptete nicht ordnungsgemäße Verbescheidung einer Petition unzulässig ist, wenn nicht zuvor der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten erschöpft worden ist.
  • BVerfG, 21.11.2012 - 2 BvR 1720/12

    Ablehnung der Behandlung einer Petition als "öffentliche Petition" -

    Der Beschwerdeführer begehrt die Behandlung einer beim Deutschen Bundestag eingereichten Petition als "öffentliche Petition" entsprechend Nummer 2.2 Abs. 4 der auf Grundlage von § 110 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom Petitionsausschuss beschlossenen "Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze)" (vgl. BTDrucks 17/6250, S. 104 ff. sowie BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2011 - 2 BvR 1558/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 1).
  • VGH Bayern, 30.11.2021 - 5 C 21.1640

    Verwaltungsrechtsweg bei Aufsichtsbeschwerde gegen Einstellungsverfügung der

    Für Klagen, die eine Verletzung des Petitionsrechts aus Art. 17 GG geltend machen, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (BVerfG, B.v.19.5.1988 - 1 BvR 644/88 - NVwZ 1989, 953; B.v. 27.9.2011 - 2 BvR 1558/11 - NVwZ-RR 2012, 1; BVerwG, U.v. 28.11.1975 - VII C 53.73 - NJW 1976, 637/638; BayVerfGH, E.v. 2.5.2017 - 64-VI-15 - BayVBl 2017, 674).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2020 - VerfGH 150/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Petitionsausschusses des

    Gegen rechtswidrige Behandlungen von Petitionen ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1988 - 1 BvR 644/88, NVwZ 1989, 953 = juris, Rn. 1, vom 27. September 2012 - 2 BvR 1558/11, NVwZ-RR 2012, 1 = juris, Rn. 7, und vom 12. März 2020 - 2 BvR 264/20, juris, Rn. 1).
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